Qualitätsstandards für private Personal- und Arbeitsvermittlung
Persönliche Voraussetzungen
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Zuverlässigkeit, keine einschlägigen Vorstrafen und
Gewerbeuntersagungen
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Geordnete Vermögensverhältnisse
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Gewerbeanmeldung
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Ausschluss von Interessenkollisionen
Fachliche Voraussetzungen
- Befähigungsnachweis des Vermittlers (z.B. einschlägiges Diplom,
Berufserfahrung, ggfs. vermittlungsspezifische Zusatzausbildung,
Kenntnis der Methoden des Profilings, kundengerechte Gesprächsführung
und Klärung bestehender Vermittlungshemmnisse)
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Kenntnis der einschlägigen gesetzlichen Vorschriften
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Kenntnis des regionalen und überregionalen Arbeitsmarktes und
seiner Akteure
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Kenntnis von Branchen- und Berufsprofilen
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Kenntnis des Datenschutzes
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Prozessdefinition
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Definition des Gesamtprozesses und seiner Einzelschritte in Form
einer Leistungsbeschreibung, der zu erbringenden Dienstleistung
einschließlich des zu erbringenden Honorars u.a.
- Sinn und Ziel des Prozesses
- Dauer und Ende des Prozesses inkl. möglicher Investitionsmaßnahmen
- Festlegung der Kommunikationsweise und deren Inhalte
- Festlegung von Rechten und Pflichten der Beteiligten und Hinweis
auf die Verbindlichkeit des Projektplans
- Anwendung der Methoden des Profilings, zielgruppengerechter
Gesprächsführung und Klärung bestehender Vermittlungshemmnisse
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Dokumentation der einzelnen Vermittlungsaktivitäten
- Zusammenarbeit mit fachkundigen Stellen (z.B. Schuldnerberatung)
- Kontakte zu Arbeitgebern und Arbeitnehmern
Beschwerdemanagement
Die Verbände stellen für die Kunden ihrer Mitglieder ein
Beschwerdemanagement sicher, erforschen die Ursachen der Probleme
und regeln die Konsequenzen (Fortbildung, Sanktionen).
Private Vermittler, die nicht einem Verband angehören, können
Dritte mit Ihrer Zertifizierung beauftragen oder sich ein Audit
erteilen lassen.
herausgegeben vom Ministerium für Arbeit und Soziales (2003), erarbeitet und unterzeichnet durch die Fachverbände
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